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Die Vollmacht wird derzeit überarbeitet. Bitte fordern Sie diese direkt an.
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Benutzen Sie diese Vollmacht, um mich für die Vertretung
Ihrer Rechtsangelegenheiten zu bevollmächtigen. Gleichzeitig
erteilen Sie mit der Unterzeichnung und Zusendung der
unterschriebenen Vollmacht den Auftrag zur Vertretung vor Gericht
oder in sonstigen streitigen Angelegenheiten.
Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht und senden Sie diese
an: RA H. Becker, Krieler Strasse 70, 50935 Köln.
Soweit möglich, legen Sie gleich alle notwendigen
Unterlagen bei, die ich für die Wahrnehmung Ihrer Vertretung
benötige. Soweit Sie Zweifel über Art und Umfang der
notwendigen Unterlagen haben, zögern Sie bitte nicht, mich
direkt zu kontaktieren. » Kontakt
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Die Honorarvereinbarung ist ebenfalls in Bearbeitung. Bei Bedarf sende ich Ihnen diese gerne zu.
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Dieses Beispiel für eine Honorarvereinbarung soll Ihnen
als Information dienen. Für den Fall einer außergerichtlichen
Beratung (z.B. zum Thema IT-Sicherheit, IT-Forensik oder Digitalem
Werkschutz) werden abweichend von den "normalen"
Vollmachten solche Vereinbarungen abgeschlossen, die gleichzeitig
die Beauftragung eines Anwalts darstellen.
Da solche Vereinbarung (meist) sehr spezielle Themen bzw.
Beratungswünsche betreffen, sollte sie jeweils individuell
erstellt werden.
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