| Rechtsanwalt Henrik Becker |
Monday, September 6, 2010
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Häufig gestellte FragenWie kann ich einen Anwalt mit der Rechtsvertretung beauftragen?Prinzipiell muß der Aufnahme der Tätigkeit eine Bevollmächtigung vorausgehen. Das Vollmachtsformular sende ich Ihnen gerne zu, jedoch können Sie auch eine Vollmacht herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zurückschicken oder faxen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, was muß ich tun?Auch in diesem Fall muß eine anwaltliche Bevollmächtigung vorliegen. Diese muß durch Sie als Rechtsschutz-Versicherte(n) erfolgen. Bitte übersenden Sie mit der Vollmacht zugleich eine Kopie Ihres Versicherungsscheins. Sodann setze ich mich zur Erlangung einer Kostendeckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Diese wird, sofern kein vertraglicher Ausschluß genau dieser Rechtsstreitigkeit vorliegt, in aller Regel erteilt. Was wird mich die Rechtsvertretung kosten?Diese aus der Sicht eines Mandanten (nach dem Erfolg eines Rechtsstreits) wohl zweitwichtigste Frage ist unmittelbar an den Ausgang eines Verfahrens gekoppelt und daher im Zeitpunkt der Mandatierung ebensowenig punktgenau vorhersagbar, wie das Obsiegen oder Verlieren im Streitfall selbst. Der Grundsatz lautet: Wer verliert - zahlt. Je größer also die Chancen, im Rechtsstreit zu gewinnen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, an den Kosten beteiligt zu werden. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Ist die unterlegene Partei insolvent, so können die Verfahrenskosten auch der Partei auferlegt werden, die gewonnen hat und somit eigentlich keine Kosten zu tragen hätte. Das Gebiet des Kosten- und Gebührenrechts ist sehr vielschichtig. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich eine Schätzung der zu erwartenden Kosten erst nach der Kenntnis Ihrer speziellen Sachlage abgeben kann. Die anwaltliche Vergütungs- und Gebührenberechnung richtet sich nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) und ab dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben ist es aber auch möglich, für Sonderformen der Beratung oder Begutachtung eigens dafür zugeschnittene Konditionen, wie etwa Pauschalvergütungen oder zeitaufwandsabhängige Honorare zu vereinbaren. Ist es möglich, den Rechtsanwalt auf Erfolgsbasis zu bezahlen?Der Gesetzgeber hat sich bewußt gegen amerikanische Verhältnisse auf dem deutschen Rechtsberatungsmarkt entschieden und die erfolgsabhängige Honorarvereinbarung (sog. contingency fee basis) in § 49 b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung für unzulässig erklärt. Die Norm zielt vor allem auf den Schutz des Mandanten vor einem unverhältnismäßigen Vermögensverlust ab. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars birgt die Gefahr, daß der Rechtsanwalt von sach- und rechtsfremden Motiven geleitet wird, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Erfolgsbeteiligung zu schaffen. Jedes diesem Verbot zuwiderlaufende Verhalten setzt einen Rechtsanwalt wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen seiner Kollegen und der Berufsverbände aus. Datenschutz bzw. wie werden meine persönlichen Daten behandelt?Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten meiner Mandanten absolut vertraulich behandelt und gegen Kenntnisnahme durch Dritte besonders geschützt. Hierzu bin ich gesetzlich verpflichtet, gleichwohl lege ich auch persönlich hierauf größten Wert. Auf folgende Unsicherheit ist jedoch hinzuweisen: E-Mails sind grundsätzlich unsicher. Sollten Sie also beim Versand von sensiblen Daten Bedenken haben, benutzen Sie bitte den konventionellen Postweg oder wenden Sie Verschlüsselungsverfahren an. Hierzu bin ich gerne behiflich. © RA Henrik Becker (www.henrikbecker.de) |
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